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Freelancer: Gewerbe anmelden?

Frage

Ich möchte erst mal als Freelancer arbeiten. Kann ich für Unternehmen im europäischen Ausland Leistungen in Deutschland erbringen (auf Rechnung), ohne ein Gewerbe anzumelden oder mich selbständig zu machen, wenn mein Einkommen die steuerfreie Grenze pro Jahr nicht übersteigt?

Antwort

Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit regelmäßig ausüben möchten, ist diese anzumelden. Das gilt auch für eine Tätigkeit als „freier Mitarbeiter“ bzw.Freelancer“, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Man unterscheidet zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Um zu klären, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt, können Sie sich an Ihr örtliches Gewerbeamt wenden.

Die Pflicht zur Anmeldung nach § 14 Gewerbeordnung gilt unabhängig von steuerrechtlichen Beurteilungen.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
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November 2019

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