Frage
Wir (deutsche Staatsbürger) vermieten ein Ferienhaus in Kroatien (als kroatische Firma) und bieten gelegentlich auch die Möglichkeit an, zusammen mit uns im Rahmen einer Gruppe dorthin zu reisen (Anreise erfolgt privat und getrennt - höchstens in mehreren Fahrgemeinschaften). Es werden gemeinsame Unternehmungen am Haus und in der Umgebung angeboten. Auch machen wir Vorschläge zu Ausflügen und begleiten die Mitreisenden dabei - jeder bezahlt hier etwaige Aufwendungen selbst. Sind wir in diesem Sinne als Reiseveranstalter anzusehen und sollten dazu auch ein Gewerbe anmelden?