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Ferienhaus vermieten und Gruppenreisen anbieten: Gewerbe anmelden?

Frage

Wir (deutsche Staatsbürger) vermieten ein Ferienhaus in Kroatien (als kroatische Firma) und bieten gelegentlich auch die Möglichkeit an, zusammen mit uns im Rahmen einer Gruppe dorthin zu reisen (Anreise erfolgt privat und getrennt - höchstens in mehreren Fahrgemeinschaften). Es werden gemeinsame Unternehmungen am Haus und in der Umgebung angeboten. Auch machen wir Vorschläge zu Ausflügen und begleiten die Mitreisenden dabei - jeder bezahlt hier etwaige Aufwendungen selbst. Sind wir in diesem Sinne als Reiseveranstalter anzusehen und sollten dazu auch ein Gewerbe anmelden?

Antwort

Nach deutschem Recht besteht folgende Regelung: Reiseveranstalterin bzw. Reiseveranstalter ist, wer ein Paket von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für die gleiche Reise anbietet oder wer in der Werbung die Begriffe wie „Pauschalreise“, „Pauschale“, „Package“ oder „Arrangement“ verwendet.

Auf den ersten Blick, aufgrund Ihrer Informationen, sieht es für mich so aus, dass Sie von Deutschland aus Ferienhausaufenthalte, das Ferienhaus gehört einer kroatischen Firma, vermitteln, die Anreise organisieren und Aktivitäten vor Ort anbieten.

In diesem Fall müssten Sie in Deutschland ein Gewerbe anmelden und vermutlich würden Sie auch als Reiseveranstalter gelten, da Sie ein Paket von mehreren Reiseleistungen anbieten.

Meine Empfehlung ist, dass Sie Kontakt mit der Deutsch-Kroatischen Industrie- und Handelskammer aufnehmen und sich dort beraten lassen.

Quelle:
Sven Kraffzick
Diplom-Betriebswirt (FH)
Master of Business Consulting (M.BC.)
Unternehmens- und Managementberatung

Stand:
August 2020

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