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Einzelunternehmen: wo anmelden?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich würde gerne für einen Online-Handel ein Einzelunternehmen gründen. Muss ich dafür zum Gewerbeamt meines Erstwohnsitzes oder kann ich zu jedem beliebigem Gewerbeamt erscheinen und das Unternehmen anmelden? Ich bin nämlich derzeit im Studium - sprich häufiger Wohnungswechsel - und wohne derzeit eben auch nicht an meinem Erstwohnsitz. Was würden Sie mir empfehlen oder kann man die Adresse seines Gewerbes bei Belieben ändern?

Antwort

Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung ist in § 14 Gewerbeordnung geregelt. Die Anmeldung erfolgt in der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in dessen Einzugsbereich sich der Firmensitz befindet. Eröffnen Sie einen Onlineshop, den Sie von zu Hause aus betreiben, wird die Anmeldung beim zuständigen Amt Ihres Wohnortes erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Gewerbeamt.

Quelle: Etta Kessler
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2016

Tipps der Redaktion:

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