Navigation

Einzelunternehmen anmelden?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte ein Einzelunternehmen gründen. Da gibt es mehrere Möglichkeiten: als Freiberufler, Kleingewerbetreibender und als Kaufmann. Ist die Anmeldung dieselbe? Gibt es für jedes Gewerbe ein eigenes Formular oder ist es das gleiche Formular und hängt davon ab, ob man sich beim Handelsregister anmeldet?

Antwort

Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit regelmäßig ausüben möchten, ist diese anzumelden. Man unterscheidet zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Um zu klären, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt, können Sie sich an Ihr örtliches Finanzamt wenden.

Einzelunternehmen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), deren geschäftliche Tätigkeit einfach organisiert und deren Geschäftsumfang überschaubar ist, gehören zu den Kleingewerbetreibenden. Sie müssen keine doppelte Buchführung betreiben und sind nicht bilanzierungspflichtig. Außerdem können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Diese könnten Sie auf dem steuerlichen Erfassungsbogen des Finanzamts wählen, wenn Ihr geschätzter Gesamtumsatz im Kalenderjahr die Grenze von 17.500 Euro nicht übersteigt. Dann wären Sie von der Umsatzsteuer befreit.

In das Handelsregister müssen sich nur bestimmte Unternehmen eintragen. Dazu zählen Kapitalgesellschaften wie die AG und die GmbH sowie einige Personengesellschaften (Offene Handelsgesellschaft - OHG; Kommanditgesellschaft - KG; GmbH & Co. KG). Freiberufler müssen sich nicht eintragen. Auch Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) müssen sich grundsätzlich nicht eintragen lassen, wenn sie nicht wollen - es sei denn, sie sind in der Gesamtbetrachtung bereits zu groß geworden, was Umsatz, Geschäftsbeziehungen, Personal und Bilanzierungspflicht betrifft.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Oktober 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben