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Ehefrau an Einzelunternehmen beteiligen: Gewerbe neu anmelden?

Frage

Ich betreibe seit zwei Jahren nebenberuflich einen inzwischen umsatzsteuerpflichtigen Online-Handel als Einzelunternehmen. Nun soll auch meine Ehefrau rechtswirksam (sie arbeitet ohnehin schon seit geraumer Zeit anteilig mit) nebenberuflich einsteigen. Auch meine Frau ist hauptberuflich anderweitig beschäftigt. Vom Gewerbeamt erhielt ich die Auskunft, dass ich dazu mein Gewerbe abmelden und zusammen mit meiner Frau mit zwei einzelnen neuen Gewerbeanmeldungen eine GbR anmelden müsste. Ist das richtig? Was geschieht mit Warenbeständen? Das scheint mir sehr viel Aufwand zu sein, auch was das Finanzamt angeht. Geht es auch einfacher? Sie soll ja nur gleichberechtigt in das alte Gewerbe mit einsteigen. Weitere Änderungen sind nicht vorgesehen.

Antwort

Es handelt sich lediglich um eine Gewerbeerweiterung des fortbestehenden Gewerbes. Sie gründen durch einen privatschriftlichen Vertrag (schriftlich aus Beweisgründen) die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts und Sie und Ihre Frau gehen zum Gewerbeamt und melden die Erweiterung des Gewerbes am gleichen Standort mit den gleichen Tätigkeiten an. Ihre Frau erhält dann einen eigenen Gewerbeschein und Ihr Gewerbeschein wird erweitert. Auf beiden Gewerbescheinen steht dann die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts, unter welcher Sie zukünftig auftreten.

Wegen der steuerlichen Fragen zu den Aktiva und Passiva des Unternehmens, insbesondere dem Waren- und Forderungsbestand, mit der Überführung in die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts und der Anmeldung der neuen Gesellschaft beim Finanzamt wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Bezüglich rechtlicher Fragen z.B. wie Sie erreichen, dass Altverträge und Dauerschuldverhältnisse des Unternehmens wie z.B. Lieferverträge, Mietverträge, Transportverträge etc. zukünftig auf die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts umgeschrieben werden, wenden Sie sich am Besten an eine örtliche Anwaltskanzlei.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Februar 2016

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