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Dekoartikel selbst herstellen: Kleingewerbe anmelden?

Frage

Ich habe in meiner Freizeit Dekorationsartikel wie beispielsweise Kerzenständer aus alten Abbruchbalken, oder „Zifferblätter" für eine Uhr aus alten Brettern gebastelt. Dies war zunächst für mich selbst gedacht. Allerdings habe ich öfters Anfragen bekommen, ob ich die Sachen verkaufen würde. Kann/muss ich ein Kleingewerbe dafür anmelden? Wenn ja, wie könnte die angemeldete Tätigkeit lauten?

Antwort

Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung „auf Dauer angelegt" beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht gefordert. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt vor Ort und sollte vor Ausübung des Gewerbes erfolgen.

In der Gewerbeanmeldung müssen Sie die Art Ihrer gewerblichen Tätigkeit möglichst genau beschreiben. Welche Bezeichnung Sie für Ihre Tätigkeit bei der Gewerbeanmeldung angeben sollten, besprechen Sie bitte mit dem zuständigen Gewerbeamt.

Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Stand:
Oktober 2020

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