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Dekoartikel selbst herstellen: Kleingewerbe anmelden?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe in meiner Freizeit Dekorationsartikel wie beispielsweise Kerzenständer aus alten Abbruchbalken, oder „Zifferblätter" für eine Uhr aus alten Brettern gebastelt. Dies war zunächst für mich selbst gedacht. Allerdings habe ich öfters Anfragen bekommen, ob ich die Sachen verkaufen würde. Kann/muss ich ein Kleingewerbe dafür anmelden? Wenn ja, wie könnte die angemeldete Tätigkeit lauten?

Antwort

Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung „auf Dauer angelegt" beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht gefordert. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt vor Ort und sollte vor Ausübung des Gewerbes erfolgen.

In der Gewerbeanmeldung müssen Sie die Art Ihrer gewerblichen Tätigkeit möglichst genau beschreiben. Welche Bezeichnung Sie für Ihre Tätigkeit bei der Gewerbeanmeldung angeben sollten, besprechen Sie bitte mit dem zuständigen Gewerbeamt.

Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60

Stand:
Oktober 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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