Frage
Ich betreibe einen Blog, den ich gerne auch kommerziell nutzen möchte, also beispielsweise durch die Einbindung von Werbebannern oder Affiliate-Links. Darüber hinaus plane ich auch, einen Online-Shop zu eröffnen. Ob dieser aus dem bestehenden Blog (bzw. der dahinterliegenden Website) hervorgeht oder unter neuem Namen und eigenen Webauftritt an den Markt geht, weiß ich noch nicht. Nun möchte ich zunächst für mein kommerzielles Blogvorhaben ein Gewerbe im Nebenerwerb als Kleinunternehmer beantragen. Idealerweise möchte ich die damit verbundene Steuernummer als Einzelunternehmer auch für meinen eventuellen Online-Shop nutzen. Muss ich dann einmal Gewerbe anmelden oder nochmal ein zweites Mal sobald der Shop Gestalt annimmt? Kann ich meine beiden Vorhaben im Formular zur Gewerbeanmeldung schildern?