Antwort
Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig, jedes Gewerbe anzuzeigen.
Da Sie das bestehende Gewerbe durch den YouTube Kanal ersetzen möchten, sollten Sie dies beim Gewerbeamt anzeigen und fragen, ob das Amt dies als Gewerbe-Erweiterung des bestehenden Gewerbes qualifiziert, Sie das bestehende Gewerbe ummelden können oder ob ein zweites Gewerbe angemeldet werden muss. Sollte eine zweite Gewerbeanmeldung notwendig sein, können Sie das bereits vorhandene Gewerbe auf gleichem Wege abmelden.
Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Gewerbeamt zur Klärung. Die Behörde wird Ihnen dann die erforderlichen Schritte mitteilen. Um Ihr Gewerbeamt zu ermitteln, können Sie gern unseren Behördenwegweiser verwenden.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch von Ihrer Industrie- und Handelskammer (IHK) beraten lassen. Online finden Sie die Kontaktdaten Ihrer IHK vor Ort.
Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Oktober 2018
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