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Änderungsschneiderei anmelden?

Frage

Ich möchte eine Änderungsschneiderei als Gewerbe von zuhause aus anmelden - weiß aber leider überhaupt nicht wie man dies macht. Ich habe ein großes Zimmer zuhause und gute Nähkenntnisse.

Antwort

Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig, jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung „auf Dauer angelegt“ beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/Fortsetzungsabsicht gefordert. Sie finden diese Regelung im § 14 der Gewerbeordnung. Die Anmeldung nehmen Sie beim zuständigen Gewerbeamt vor. Wählen Sie keine andere Unternehmensform, werden Sie mit der Anmeldung ein Einzelunternehmer.

Da Sie keine weiteren Angaben zu Ihrer momentan Situation machen, würde ich Ihnen noch empfehlen ein Gespräch mit Ihrer Krankenkasse zu führen, um zu klären, ob durch die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit eigene Beiträge entstehen.

Stehen Sie in einem Beschäftigungsverhältnis, sollten Sie Ihren Arbeitgeber über die Aufnahme der Selbständigkeit informieren und prüfen inwieweit Sie die Zustimmung des Arbeitgebers benötigen.

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Erkundigen Sie sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.

Da Sie sich in einem handwerklichen Bereich selbständig machen möchten, empfehle ich Ihnen ein Gespräch bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer. Dort können Sie mit einem Existenzgründungberater besprechen, welche Schritte Sie im Einzelnen unternehmen sollten, um mit Ihrer Selbständigkeit beginnen zu können.

Auf unserer Internetseite www.existenzgruender.de finden Sie viele nützliche Informationen, Übersichten und Hilfsangebote. Im Themenbereich „Weg in die Selbständigkeit“ erhalten Sie Hinweise zu erforderlichen Gründungsschritten.

Für weitere allgemeine Informationen zur Gründung können Sie unsere Publikationen, wie z.B. unsere Broschüre „Starthilfe: Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit“ kostenfrei bestellen oder auch direkt downloaden (www.existenzgruender.de).

Quelle: Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
August 2016

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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