Frage
Als neuer Geschäftszweig in einem Kosmetiksalon sollen nun Schulungen im Bereich Wimpernverlängerungen angeboten werden, welche international Gültigkeit haben. Hierfür soll eine Akademie im Bereich Kosmetik eröffnet werden. Zielgruppe sind angehende Kosmetikerinnen, und zum anderen Kosmetikerinnen, welche den Beruf bereits erlernt haben und nun weiterführende Schulungen besuchen wollen, um ihr Können zu perfektionieren. Es handelt sich um 1-3 tägige Weiterbildungen, abhängig vom gebuchten Schulungsprogramm, bei welchen sowohl Teilnahmebescheinigung als auch ein Zertifikat ausgehändigt werden, welche über die deutschen Grenzen hinaus Ihre Gültigkeit behalten. Generell, würde mich interessieren, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist und welche Behörde über die Regularien und die Gesetzmäßigkeit in Deutschland informieren kann.