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Zertifizierte Schulungen für Kosmetikerinnen anbieten: erste Schritte?

Frage

Als neuer Geschäftszweig in einem Kosmetiksalon sollen nun Schulungen im Bereich Wimpernverlängerungen angeboten werden, welche international Gültigkeit haben. Hierfür soll eine Akademie im Bereich Kosmetik eröffnet werden. Zielgruppe sind angehende Kosmetikerinnen, und zum anderen Kosmetikerinnen, welche den Beruf bereits erlernt haben und nun weiterführende Schulungen besuchen wollen, um ihr Können zu perfektionieren. Es handelt sich um 1-3 tägige Weiterbildungen, abhängig vom gebuchten Schulungsprogramm, bei welchen sowohl Teilnahmebescheinigung als auch ein Zertifikat ausgehändigt werden, welche über die deutschen Grenzen hinaus Ihre Gültigkeit behalten. Generell, würde mich interessieren, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist und welche Behörde über die Regularien und die Gesetzmäßigkeit in Deutschland informieren kann.

Antwort

Bei der Eröffnung einer Akademie (Schule) ist es zunächst erforderlich, festzulegen, welche konkrete Art von „Schule“ betrieben werden soll. Auf Landesebene gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie etwa die Errichtung einer freien Unterrichtseinrichtung oder einer Privatschule in Form einer Ergänzungsschule. Lesen Sie bitte zu den wesentlichen Unterschieden: www.privatschulen.de
Die Einzelheiten sind u.a. in den Landesgesetzes geregelt, wie etwa im Privatschulgesetz des jeweiligen Landes (PSchG).

Wichtige Ansprechpartner sind u.a. der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V., das Kultusministerium des Landes sowie das örtliche Gesundheitsamt.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, Kontakt mit der Handwerkskammer und dem TÜV aufzunehmen, der Erfahrungen rund um die Zertifizierung auch im Bereich der Kosmetik hat.

Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Februar 2017

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