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Sprachenschule eröffnen: Voraussetzungen?

Frage

Ich habe viel Zeit im Ausland verbracht und spreche fließend Englisch und Französisch. Ich möchte eine Sprachschule mit geeignetem Personal gründen. Ich habe einen Studienabschluss für Marketing und Kommunikationswissenschaften. Ich selbst würde keinen Unterricht erteilen. Ich weiß jetzt nicht, ob ich mit meinen Qualifikationen eine Sprachschule eröffnen kann oder ob ein Lehramt die Voraussetzung dafür ist.

Antwort

Für die Gründung einer Sprachschule ist keine besondere Qualifikation, im Besonderen kein Hochschulabschluss, erforderlich.

Bei der unterrichtenden Tätigkeit kann es sich um einen Freien Beruf im steuerlichen Sinne handeln. „Unterricht im Sinne des Einkommensteuergesetzes ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen in organisierter und institutionalisierter Form“ (vgl. BFH-Urteile vom 13.01.1994 IV R 79/92, BFHE 173, 331, BStBl II 1994, 362, und vom 18.04.1996 IV R 35/95, BFHE 180, 568, BStBl. 1996, 573). Die organisierte und institutionalisierte Form des Unterrichts erfordert u.a. ein auf ein bestimmtes Fachgebiet bezogenes schulmäßiges Programm zur Vermittlung von Kenntnissen. Zwar kann der Unterricht auch individuell in Form von Einzelunterricht erteilt werden (vgl. Urteile in BFHE 173, 331, BStBl II 1994, 362, und in BFHE 180, 568, BStBl II 1996, 573), eine Lehrtätigkeit liegt allerdings dann nicht mehr vor, wenn sie die Erarbeitung und Entwicklung eines auf die speziellen Bedürfnisse einer Person abgestellten, nicht auf einen Fachbereich beschränkten Programmes erfordert.

Beim Angebot von Sprachunterricht ist grundsätzlich von einer unterrichtenden Tätigkeit und somit von einer Freiberuflichkeit auszugehen.

Etwas anderes ergibt sich jedoch daraus, wenn sich Ihre Tätigkeit auf den Betrieb der Sprachschule beschränkt und die unterrichtende Tätigkeit ausschließlich durch Mitarbeiter ausgeübt wird. In diesem Fall steht nicht mehr die für die Freiberuflichkeit charakteristische höchstpersönliche Leistungserbringung im Vordergrund, so dass eine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen ist. Ich empfehle Ihnen daher, Ihr Unternehmenskonzept nochmals eingehend mit einem/r Steuerberater/in zu besprechen.

Nähere Informationen zu den Freien Berufen finden Sie in der BMWi-Publikation GründerZeiten Nr. 17 - Existenzgründungen durch freie Berufe

Weitere Informationen zur Existenzgründung bis hin zu eTrainings finden Sie unter www.existenzgruender.de

Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Januar 2016

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