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Seminarleitung: freiberufliche Tätigkeit?

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Frage

Ich beginne in Kürze eine Tätigkeit als Seminarleiterin (organisatorische Tätigkeit, nicht die eines Referenten). Zählt dies als freiberuflich?

Antwort

Unterricht ist nach der Rechtsprechung die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen durch Lehrer an Schüler in organisierter und institutionalisierter Form. Diese organisierte und institutionalisierte Form des Unterrichts setzt unter anderem ein auf ein bestimmtes Fachgebiet bezogenes schulmäßiges Programm voraus. Erfordert die Tätigkeit die Erarbeitung und Entwicklung eines speziell auf die Bedürfnisse einer Person abgestellten, nicht auf einen Fachbereich beschränkten Programms, so stellt dies keine Lehrtätigkeit in organisierter und institutionalisierter Form mehr dar. Hierbei handelt es sich vielmehr um eine beratende Tätigkeit. Eine wissenschaftliche Fachausbildung oder ein formaler Befähigungsnachweis ist für eine unterrichtende Tätigkeit im Allgemeinen nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass der Unterrichtende die sein Unterrichtsgebiet betreffenden Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, sowie die Fähigkeit, diese den Schülern zu vermitteln. Diese Kriterien der Freiberuflichkeit sind nach Ihren Angaben nicht erfüllt.

Wenn der unterrichtsorganisatorische und verwaltende Anteil einer Dienstleistung die Gesamttätigkeit prägt, liegt keine unterrichtende Tätigkeit und somit ein Gewerbe vor. Nach dem Steuerrecht ist dann eine leitende und eigenverantwortliche unterrichtende Tätigkeit nicht gegeben. Auch eine beratende Dienstleistung ist offenbar nicht festzustellen.

Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
Februar 2018

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