Navigation

Seminare zum Thema Geldanlage anbieten: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Vertriebsingenieur und beschäftige mich schon viele Jahre mit dem Thema Geldanlage. Was müsste ich beachten und anmelden, wenn ich nebenberuflich Seminare zum Thema Grundlagen der Geldanlage geben möchte?

Antwort

Das Wichtigste für Sie vorab: Bei nebenberuflicher Unterrichtstätigkeit ist in der Regel von Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes auszugehen (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Dies gilt vor allem dann, wenn die Arbeit nur wenige Wochenstunden umfasst.

Warum diese Feststellung hier nur für den Fall der nebenberuflichen Lehrtätigkeit gilt, können Sie der PRAXISHILFE: Lehrende, Trainer und Coaches – freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit? des BMWK zu diesem Thema entnehmen.

Beachten Sie bitte auch die Pflichtversicherung von Lehrenden in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies gilt auch für nebenberuflich Selbstständige, wobei der Begriff des Lehrenden sehr weit gefasst ist. Die Deutsche Rentenversicherung informiert hierzu.

Sie sollten auch mit Ihrer Krankenversicherung Kontakt aufnehmen!

Quelle:
Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung

Stand:
Mai 2020

Tipps der Redaktion

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben