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Seminare und Workshops anbieten: gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit?

Frage

Ich möchte neben meiner Haupttätigkeit (wissenschaftliche Mitarbeiterin) auch Seminare und Workshops im gleichen Themenspektrum für Unternehmen geben. Muss ich dazu ein Gewerbe anmelden oder reicht es aus das Finanzamt zu informieren?

Antwort

Unterricht ist nach der Rechtsprechung zum Einkommensteuergesetz die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen durch Lehrer an Schüler in organisierter und institutionalisierter Form. Diese organisierte und institutionalisierte Form des Unterrichts setzt u.a. ein auf ein bestimmtes Fachgebiet bezogenes schulmäßiges Programm voraus. Erfordert die Tätigkeit die Erarbeitung und Entwicklung eines speziell auf die Bedürfnisse einer Person abgestellten, nicht auf einen Fachbereich beschränkten Programms, so stellt dies keine Lehrtätigkeit in organisierter und institutionalisierter Form mehr dar. Hierbei handelt es sich vielmehr um eine beratende Tätigkeit.

Wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, so gilt weiterhin: Da Sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin über einen den Inhalten Ihrer Lehrtätigkeit entsprechenden Hochschulabschluss verfügen, sind Sie auch nach Gewerberecht den freien Berufen zuzuordnen. Sie müssen diese Tätigkeit lediglich Ihrem Finanzamt anzeigen. Dazu füllen Sie den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus, den Sie auch Internet finden - siehe etwa www.formulare-bfinv.de.

Beachten Sie bitte die Pflichtversicherung von selbstständig Lehrenden in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Unternehmensberatung
Oktober 2017

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