Antwort
Nehmen Sie als Referentin rein organisatorische Aufgaben wahr, so handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Halten Sie hingegen Vorträge, so kann es sich um eine freiberufliche unterrichtende Tätigkeit nach dem EStG handeln.
Bitte beachten Sie, dass auch die Gewerbeordnung einen Unterrichtsbegriff enthält, der - im Gegensatz zum EStG - höhere Anforderungen an die unterrichtende Tätigkeit stellt. Aus Sicht der Gewerbeämter liegt eine Freiberuflichkeit in der Regel nur dann vor, wenn für die konkrete Art des Unterrichts ein Hochschul- oder Fachhochschulabschluss erforderlich ist. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, könnte Ihr Vorhaben vom Gewerbeamt als gewerblich eingestuft werden. In diesem Fall müssten Sie ein Gewerbe anmelden.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute.
Quelle:
Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
www.ifb.uni-erlangen.de
Stand:
August 2020
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