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Referentin für Verband: freiberufliche Tätigkeit?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte in Zukunft als Referentin für einen Verband der Opferhilfe tätig sein. Ich denke, dass es eine freiberufliche Tätigkeit ist und keine Gewerbeanmeldung nötig ist und ich lediglich die Steuernummer von einem Finanzamt organisieren muss. Ist das korrekt? Gibt es sonstige Formalitäten, die ich einhalten muss, bevor es losgehen kann?

Antwort

Nehmen Sie als Referentin rein organisatorische Aufgaben wahr, so handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Halten Sie hingegen Vorträge, so kann es sich um eine freiberufliche unterrichtende Tätigkeit nach dem EStG handeln.

Bitte beachten Sie, dass auch die Gewerbeordnung einen Unterrichtsbegriff enthält, der - im Gegensatz zum EStG - höhere Anforderungen an die unterrichtende Tätigkeit stellt. Aus Sicht der Gewerbeämter liegt eine Freiberuflichkeit in der Regel nur dann vor, wenn für die konkrete Art des Unterrichts ein Hochschul- oder Fachhochschulabschluss erforderlich ist. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, könnte Ihr Vorhaben vom Gewerbeamt als gewerblich eingestuft werden. In diesem Fall müssten Sie ein Gewerbe anmelden.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute.

Quelle:
Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
www.ifb.uni-erlangen.de

Stand:
August 2020

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