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Online-Schulungen anbieten: freiberufliche Tätigkeit?

Frage

Als Dipl.-Betriebswirt plane ich die Selbständigkeit als Strategieberater für Unternehmen. Dafür möchte ich im Internet neben der Beratungsleistung auch digitale Schulungsinhalte gegen Bezahlung anbieten. Wäre diese Tätigkeit als freiberuflich oder als gewerblich einzustufen?

Antwort

Als Betriebswirt beraten Sie Unternehmen. Zu diesen Beratungen gehören auch die von Ihnen erarbeiteten Schulungsinhalte. Aus diesem Grund sind auch diese Leistungen m.E. als betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen zu qualifizieren und sind freiberufliche Tätigkeit.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Februar 2018

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