Navigation

Online-Schulungen anbieten: freiberufliche Tätigkeit?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Als Dipl.-Betriebswirt plane ich die Selbständigkeit als Strategieberater für Unternehmen. Dafür möchte ich im Internet neben der Beratungsleistung auch digitale Schulungsinhalte gegen Bezahlung anbieten. Wäre diese Tätigkeit als freiberuflich oder als gewerblich einzustufen?

Antwort

Als Betriebswirt beraten Sie Unternehmen. Zu diesen Beratungen gehören auch die von Ihnen erarbeiteten Schulungsinhalte. Aus diesem Grund sind auch diese Leistungen m.E. als betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen zu qualifizieren und sind freiberufliche Tätigkeit.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Februar 2018

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben