Notfallsanitäter: Fortbildungen in Alten- und Pflegeheimen anbieten?
Frage
Ich bin Notfallsanitäter und über 20 Jahre im Rettungsdienst tätig. Ich würde gerne in Alten- und Pflegeheimen nun Fortbildungen anbieten wie z.B. die Zusammenarbeit mit Dritten, die professionelle Übergabe an den Rettungsdienst und welche Erstmaßnahmen nötig sind bei Schlaganfall/Unterzucker usw. Darf ich das anbieten?
Antwort
Das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz - NotSanG) befähigt Sie nach § 4 Punkt dazu, derartige Inhalte zu kommunizieren, so dass Sie Fortbildungen in diesem Bereich als Notfallsanitäter anbieten können.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
März 2019
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