Navigation

Life-Coaching Web-Seminare anbieten: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe eine Frage bezüglich der Tätigkeit des Coach. Momentan führe ich kostenlose Life-Coaching Web-Seminare durch. Da jetzt viele Diskussionen bezüglich Stiftung Warentest aufkamen, möchte ich fragen, ob es immer noch eine Tätigkeit ist, die jeder ausführen darf, ohne eine Lizenz oder Ausbildung dafür zu besitzen?

Antwort

Grundsätzlich kommt es immer auf die konkrete Art des Coachings an. Wird etwa eine Tätigkeit lediglich als „Coaching“ bezeichnet, obwohl es sich tatsächlich um eine klassische Tätigkeit z.B. aus dem Bereich der Heilberufe handelt, müssen hierfür die berufsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Im Übrigen ist die Tätigkeit als Coach (Bewerbungscoach u.v.m.) an keine bestimmten Zulassungsvoraussetzungen geknüpft, sodass sie grundsätzlich von jedermann ausgeübt werden kann. Auch der Begriff „Coach“ ist bis heute rechtlich nicht geschützt und führt offensichtlich dazu, dass die Qualität bestimmter Coaches bedauerlicherweise in Frage gestellt werden muss.

Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
September 2016

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben