Frage
Ich gebe Unterricht für Tagespflegepersonen. Dies ist eine allgemeine Lehrtätigkeit, nicht auf eine Person abgestimmt. Des Weiteren sind Kurse für Geschwisterkinder geplant. Hier kommt es zu beratenden, coachenden und lehrenden Tätigkeiten. Außerdem mache ich einen SAFE-Kurs: Sichere Ausbildung für Eltern. Hier werden Eltern zu den Themen Bindung, Feinfühligkeit etc. gecoacht und beraten. Was bedeutet dies für mich bzgl. der steuerlichen Behandlung?
Ich werde definitiv nicht mehr als 50 Tage im Jahr selbständig arbeiten, da ich hauptberuflich in Vollzeit tätig bin. Meine hauptberufliche Tätigkeit grenzt sich klar ab, dort bin ich Einrichtungsleitung (pädagogische) einer Kurzzeitpflege für schwerbehinderte Kinder und Jugendliche. Mein Arbeitgeber ist über meine Nebentätigkeit informiert. Von der Rentenversicherung müsste ich daher keine zusätzlichen Zahlungsaufforderungen erwarten, richtig?
Ich möchte die Kleinunternehmerregelung als freiberufliche Tätigkeit nutzen, da ich definitiv nicht über 17.500 Euro Gewinn im Jahr kommen werde.