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Klavierunterricht in Privatwohnung anbieten?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Kann Musikunterricht (Klavier) grundsätzlich in privaten Mietwohnungen gegeben werden? Bei dem Instrument handelt es sich um ein „stummschaltbares“ Instrument – das heißt, es kann über Kopfhörer gehört werden und verursacht keine Lärmbelästigung.

Antwort

Sie müssen sich das Einverständnis Ihrer Vermieterin bzw. Ihres Vermieters einholen. Sie haben täglichen Publikumsverkehr, der – zum Beispiel – ein gemeinsames Treppenhaus nutzt, eventuell vor dem Haus parkt oder zu vermehrtem Verkehr führt.

Natürlich sollten Sie sich auch bei der Stadtverwaltung melden, um auch hier die Zustimmung einzuholen (Gewerbeamt) – obwohl Sie Freiberufler sind.

Achten Sie auch bitte auf die Pflichtversicherung in der Künstlersozialkasse bzw. auf die Pflichtversicherung nach SGB VI für Dozenten und Lehrer.

Quelle:
Jadranka Lux
Akademie und Unternehmensberatungsinstitut
für Finanzmanagement und Organisation

Stand:
Mai 2020

Tipps der Redaktion:

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