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Klavierunterricht in Privatwohnung anbieten?

Frage

Kann Musikunterricht (Klavier) grundsätzlich in privaten Mietwohnungen gegeben werden? Bei dem Instrument handelt es sich um ein „stummschaltbares“ Instrument – das heißt, es kann über Kopfhörer gehört werden und verursacht keine Lärmbelästigung.

Antwort

Sie müssen sich das Einverständnis Ihrer Vermieterin bzw. Ihres Vermieters einholen. Sie haben täglichen Publikumsverkehr, der – zum Beispiel – ein gemeinsames Treppenhaus nutzt, eventuell vor dem Haus parkt oder zu vermehrtem Verkehr führt.

Natürlich sollten Sie sich auch bei der Stadtverwaltung melden, um auch hier die Zustimmung einzuholen (Gewerbeamt) – obwohl Sie Freiberufler sind.

Achten Sie auch bitte auf die Pflichtversicherung in der Künstlersozialkasse bzw. auf die Pflichtversicherung nach SGB VI für Dozenten und Lehrer.

Quelle:
Jadranka Lux
Akademie und Unternehmensberatungsinstitut
für Finanzmanagement und Organisation

Stand:
Mai 2020

Tipps der Redaktion:

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