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Karriereberaterin und Coach: freiberufliche Tätigkeiten?

Frage

Ich möchte mich als Karriereberaterin und Coach teilselbständig machen und möchte mich vergewissern, dass ich ausschließlich einer freiberufliche Tätigkeit nachgehe. Ich habe Wirtschaftspsychologie (M.Sc.) studiert und eine Ausbildung zum Systemischen Coach absolviert. 1) Ich möchte jungen Menschen helfen, den richtigen Beruf für sich zu finden. Innerhalb des Coachings wird zwangsläufig eine Beratung stattfinden. 2) Zudem möchte ich Bewerbungstrainings und Gruppen-Workshops anbieten. Können Sie mir weiterhelfen?

Antwort

Beginnen wir mit dem Coaching: Hier kann eine unterrichtende Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes vorliegen. Unterricht ist nach der Rechtsprechung die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen durch Lehrer an Schüler in organisierter und institutionalisierter Form. Diese organisierte und institutionalisierte Form des Unterrichts setzt unter anderem ein auf ein bestimmtes Fachgebiet bezogenes schulmäßiges Programm voraus. Erfordert die Tätigkeit die Erarbeitung und Entwicklung eines speziell auf die Bedürfnisse einer Person abgestellten, nicht auf einen Fachbereich beschränkten Programms, so stellt dies keine Lehrtätigkeit in organisierter und institutionalisierter Form mehr dar. Hierbei handelt es sich vielmehr um eine beratende Tätigkeit.

Wichtig könnte für Sie noch die Rechtsprechung zum Fitnessstudio sein, falls Sie auch Einzelunterricht anbieten möchten. Denn: Der Betrieb eines Fitnessstudios kann nach einem entsprechenden Urteil eine unterrichtende und damit eine freiberufliche Tätigkeit darstellen. Voraussetzung ist, dass der Studioinhaber für jeden Kursteilnehmer ein individuelles Trainingsprogramm erstellt und das Training während der gesamten Vertragsdauer überwacht. Diese Anforderung ist auf viele unterrichtende Tätigkeiten übertragbar. Dies gilt auch für Coaching, das unter dieser Voraussetzung freiberuflich wäre.

Gelegentlich wird Coaching auch mit erzieherischer Tätigkeit in Verbindung gebracht. Eine erzieherische Tätigkeit erfordert eine umfassende Schulung des Charakters und die Bildung der Persönlichkeit im Ganzen. Eine erzieherische Tätigkeit liegt nach der Rechtsprechung nur im Umgang mit Kindern und Jugendlichen vor! Der Bundesfinanzhof hat das Coaching von Managern zwecks Bewältigung von Führungsaufgaben als gewerblich eingestuft (BFH-Urteil vom 11.6.1997, XI R 2/95, BStBl. 1997 II S. 687).

Als Wirtschaftspsychologin verfügen Sie über Kernkompetenzen, die den von Ihnen angegebenen Dienstleistungen entsprechen wie Coaching, Kommunikationspsychologie, Kundenberatung, -betreuung, Personalentwicklung, Sozialpsychologie, Unternehmensberatung, Bewerberauswahl, -beurteilung, Bildungsberatung, Organisationsentwicklung, Personalberatung oder psychologische Diagnostik. Damit sind wesentliche Übereinstimmungen zwischen Ihrer Dienstleistung und dem Berufsbild der Wirtschaftspsychologin gegeben. Dies gilt insbesondere für die fachlichen Voraussetzungen für eine freiberufliche unterrichtende Tätigkeit nach dem Gewerberecht. Ihre Ausbildung zum systemischen Coach ist eine weitere Bestätigung für das Vorliegen einer freiberuflichen Tätigkeit.

Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
April 2018

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