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Gesundheits- und Krankenpfleger u.a.: Fortbildungen anbieten?

Frage

Ich bin Gesundheits- und Krankenpfleger, Bachelor of Arts Pflege- und Gesundheitsförderung und Pflegeberater Paragraph 7a SGB XI. Ist es mir möglich, mich selbständig zu machen, Fortbildungen zu geben und Vorträge zu halten?

Antwort

Keine Gesetzgebung hindert Sie daran, sich selbständig zu machen und/oder Vorträge zu halten und damit Ihr Wissen zu vermitteln.

Vielmehr im Mittelpunkt steht daher die Frage, wer genau Ihre Zielgruppe sein soll, denen Sie durch Fortbildungen und Vorträge Ihre Kenntnisse weitergeben wollen und wie Sie diese von einer Inanspruchnahme Ihrer Leistungen überzeugen.

Das kann eine staatliche Prüfung sein, eine staatliche Anerkennung als Bildungsanbieter, eine Kooperation mit bestimmten Arbeitgebern, die Sie von Ihrer Leistung schon begeistern konnten, Referenzen usw.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Dezember 2018

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