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Englischtraining für Unternehmen: freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?

Frage

Ich arbeite als Englischtrainerin in Unternehmen. Diese Kurse wurden mir bisher über die IHK vermittelt. Dies fällt in diesem Jahr weg, so dass ich meine Honorarverträge direkt mit den einzelnen Firmen abschließe. Bin ich jetzt Gewerbetreibende oder Freiberuflerin?

Antwort

Unabhängig von der rechtlichen Gestaltung der Selbständigkeit kann eine steuerlich freiberufliche Tätigkeit vorliegen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Unterricht ist die planmäßige Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen in organisierter und institutionalisierter Form. Dies kann auch für Einzelunterricht gelten, wenn eine individuelle Unterrichtsplanung gegeben ist. Zusätzlich kann die Finanzverwaltung von Ihnen den Nachweis einer entsprechenden Qualifikation einfordern.

Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Februar 2013

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