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Bildungszentrum für Kinder gründen: Zertifikat?

Frage

Ich habe in Russland mein Philologiestudium absolviert (Lehrkraft in Germanistik), dieses Diplom habe ich hier nicht anerkennen lassen, da ich später in Deutschland auch Marketing studiert habe. Nun möchte ich ein komplett privat finanziertes Zentrum gründen, wo ich Kindern im Alter von 4-12 Kurse anbieten möchte, bei denen sie ihren IQ steigern können. Meine Frage ist - benötige ich dafür eine Lizenz oder ein deutsches Zertifikat für derartige Tätigkeit?

Antwort

Für Sie kommen eine unterrichtende und eine erzieherische Tätigkeit in Betracht.

Unterricht ist nach der Rechtsprechung die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen durch Lehrer an Schüler in organisierter und institutionalisierter Form. Diese organisierte und institutionalisierte Form des Unterrichts setzt unter anderem ein auf ein bestimmtes Fachgebiet bezogenes schulmäßiges Programm voraus. Erfordert die Tätigkeit die Erarbeitung und Entwicklung eines speziell auf die Bedürfnisse einer Person abgestellten, nicht auf einen Fachbereich beschränkten Programms, so stellt dies keine Lehrtätigkeit in organisierter und institutionalisierter Form mehr dar. Hierbei handelt es sich vielmehr um eine beratende Tätigkeit. Nach dem Gewerberecht erfordert eine „Dienstleistung höherer Art“ - also auch die unterrichtende Tätigkeit - hier eine einschlägige Hochschulausbildung. Ob Ihre Ausbildung zur Lehrerin in Russland hierbei als ausreichend erachtet wird, ist Sache des Finanzamtes.

Aber: Da gibt es im Einkommensteuerrecht noch die erzieherische Tätigkeit. Erziehung ist hier die planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und charakterlichen Formung von jungen Menschen zu tüchtigen und mündigen Menschen. Unter Mündigkeit wird die Fähigkeit verstanden, selbstständig und eigenverantwortlich die Aufgaben des Lebens zu bewältigen. Hierfür ist die Formung der gesamten Persönlichkeit erforderlich, die Schulung in Teilbereichen zwischenmenschlicher Beziehungen reicht nicht aus. Eine erzieherische Tätigkeit ist nach der Rechtsprechung nur im Umgang mit Kindern und Jugendlichen gegeben! Einschränkungen hinsichtlich der Qualifikation gibt es gewerberechtlicher Sicht hier nicht, im Gegensatz zur unterrichtenden Tätigkeit. Einen besonderen Qualifikationsnachweis benötigen Sie hier nicht!

Sie sollten also zumindest über die erzieherische Tätigkeit den Zugang zum freien Beruf finden. Ausführliche Informationen zu Unterricht und Erziehung im Sinne des Einkommensteuerrechts finden Sie beim BMWi in der PRAXISHILFE: Lehrende, Trainer und Coaches – freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit? (PDF, 101  KB).

Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
September 2018

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