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Tagespflege und Tagesklinik für demente Patienten eröffnen: Voraussetzungen?

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Frage

Ich plane die Gründung einer Tagespflege und Tagesklinik für an Demenz erkrankte Personen. Es handelt sich hierbei um eine rein private Einrichtung. Mir geht es in erster Linie darum, in Erfahrung zu bringen, ob und falls ja, welche Regularien unbedingt beachtet werden müssen.

Antwort

Für Sie entfallen als Privatanbieter sämtliche Vorschriften des SGB XI. Alle weiteren Vorschriften wie z.B. das Infektionsschutzgesetz oder die Arbeitnehmerschutzgesetze haben für Privatanbieter ebenso Bestand.

In jedem Fall sollten Sie prüfen lassen, ob Sie nach § 30 Gewerbeordnung (GewO) eine Konzession benötigen oder diese entfallen kann, denn bei einer Tagesklinik ist dies vom Einzelfall abhängig. Bei der Tagespflege ist das hingegen nicht erforderlich.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
April 2018

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