Tagesbetreuung für Menschen mit Demenz anbieten: Voraussetzungen?
Frage
Ich bin staatl. geprüfte Gesundheits- und Krankenpflegerin mit der Zusatzausbildung zur Gerontopsychiatrischen Fachkraft. Nun möchte ich selbstständig eine Tagesbetreuung für Menschen mit Demenz anbieten. In meinem jetzigen Angestelltenverhältnis leite ich bereits eine solche Gruppe.
Meine Frage: Welche Voraussetzungen und Bedingungen muss ich für diese selbstständige Dienstleistung erfüllen, dass die Kosten von Pflegekassen für die zu Betreuenden übernommen werden? Bei welchen Stellen/Ämtern ist diese Tätigkeit anzumelden?
Antwort
Tagespflegeeinrichtungen unterliegen den Vorgaben des SGB XI.
Ab § 71 finden Sie die entsprechenden Gesetze:
www.sozialgesetzbuch-sgb.de (www)
§ 72 regelt die Zulassung durch einen entsprechenden Versorgungsvertrag:
www.sozialgesetzbuch-sgb.de (www)
Informationen und Ansprechpartner für die Zulassung finden Sie unter folgendem Link:
www.vdek.com (www)
Hier finden Sie beispielhaft eine Vorlage für einen Versorgungsvertrag zur Tagespflege:
www.vdek.com (www)
Wenden Sie sich daher an die Zulassungsstellen der Krankenkassenverbände, um einen entsprechenden Vertrag abschließen zu können.
Desweiteren ist eine Anmeldung beim Gesundheitsamt, Finanzamt, der Berufsgenossenschaft und eine Haftpflichtversicherung notwendig.
Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführung
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
November 2014
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
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