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Seniorenheim gründen: erste Schritte?

Frage

Ich möchte ein Seniorenheim gründen und stehe am Anfang meiner Überlegungen. Welche Grundvoraussetzungen bestehen bei dieser Planung?

Antwort

Die wichtigsten (gesetzlichen) Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Heimgesetz (HeimG). Darüber hinaus können Sie sich bei Ihrer regionalen Krankenkasse (z.B. AOK) informieren, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Leistungen für die (vollstationäre) Pflege bzw. pflegerische Versorgung, medizinische Behandlungspflege sowie für die soziale Betreuung in Ihrem Bundesland geregelt sind.

Auch ein Berufsverband, wie beispielsweise der bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., kann Ihnen hierbei Hilfestellung geben.

Auf dieser Basis sollten Sie sich einen tragfähigen und banktauglichen Business- und Finanzplan erarbeiten und sich bei der, in Ihrem Bundesland zuständigen, Förderbank oder bei der bundesweit agierenden KfW nach möglichen Fördermitteln informieren.

Beachten Sie bitte, dass Sie mit Ihrem Gründungsvorhaben erst beginnen sollten, wenn Sie ggf. notwendige Finanzierungsanfragen und Fördermittelanträge gestellt bzw. genehmigt bekommen haben. Andernfalls würden Sie die sog. „Vorhabensbeginn-Klausel“ verletzen und damit eine öffentliche Förderung Ihres Vorhabens ausschließen. Wenn Sie keine Zuschüsse (im Sinne von nicht-rückzahlbaren Zuwendungen) erhalten, können Sie in jedem Fall öffentlich-geförderte Darlehen beantragen; dazu benötigen Sie aber eine Hausbank, die bereit ist Ihr Gründungsvorhaben grundsätzlich zu finanzieren und die gemeinsam mit Ihnen z.B. bei der KfW einen Antrag auf ein Gründerdarlehen stellt.

Sofern Sie Ihre Angestelltentätigkeit wegen dem Gründungsvorhaben beenden wollen, sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit über den sog. „Gründungszuschuss“ informieren.

Wenn Sie für die Erstellung des Business- und Finanzplanes sowie bei der Beantragung ggf. notwendiger Finanzierungs- und Fördermittel die externe Unterstützung eines Gründungsberaters benötigen, informieren Sie sich bitte bei Ihrer regionalen IHK über spezielle Fördermöglichkeiten. In Bayern gibt es z.B. für diejenigen, die noch nicht im Vollerwerb gegründet haben, das sog. Vorgründungscoaching - d.h. die Beratungskosten des Gründungsberaters werden mit 70 Prozent bezuschusst.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte:

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
August 2018

Tipps der Redaktion:

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