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Pflegeberatung: Anmeldung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Als gelernte Buchhalterin und Altenpflegerin möchte ich mich als Pflegeberaterin gem. SGB XI § 7a, § 45b + § 37,3 selbständig machen. Wo bzw. bei wem direkt stelle ich den Antrag auf Anerkennung? Reicht ein formloser Antrag aus oder gibt es im Internet welche zum Ausfüllen? Ist ein Berufsverband für diese Tätigkeit notwendig? Einen Gewerbeschein für Beratungen habe ich bereits.

Antwort

Online finden Sie die Kontaktdaten der Ansprechpartner der AOK Niedersachsen bzgl. Pflege. Klären Sie bitte direkt mit der AOK, wie der Antrag aussehen muss und welche weiteren Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband ist nicht erforderlich, wenngleich möglicherweise sinnvoll.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
November 2018

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