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Pflege- und Betreuungsdienst ohne Behandlungspflege gründen?

Frage

Ich möchte gerne einen Pflege- und Betreuungsdienst gründen. Ziel ist es, einfache Grundpflege und Betreuungsleistungen sowie hauswirtschaftliche Leistungen, Schulungen für pflegende Angehörige sowie Beratungseinsätze nach § 37 anzubieten. Gerne würde ich auf die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V (Behandlungspflege) verzichten. Ich würde gerne den Fokus auf die psychosoziale Betreuung zur Vermeidung von Isolation legen. Ist es möglich für dieses Leistungsangebot einen Versorgungsvertrag zu schließen oder besteht die Pflegekasse darauf, dass die Behandlungspflege angeboten werden muss?

Antwort

Folgend der Rahmenvertrag der vdek in Baden-Württemberg zur häuslichen Krankenpflege.

Dem Vertrag kann in Anlage 2 §4 entnommen werden, dass über Kooperationen die Voraussetzungen auf Abschluss eines Versorgungsvertrages ebenfalls erfüllt werden können. So könnten Sie einen Kooperationspartner suchen, der die Behandlungspflege übernehmen wollen würde. Nicht genau ist zu entnehmen, ob ein Pflegedienst von sich aus auf einen Teil der Leistungen verzichten kann und diesen quasi erst gar nicht mit anbietet.

Ich empfehle Ihnen daher direkt bei den zuständigen Sachbearbeitern anzufragen:

vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg

sowie:

AOK Baden-Württemberg
Hauptverwaltung

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juli 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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