Frage
Ich möchte gerne einen Pflege- und Betreuungsdienst gründen. Ziel ist es, einfache Grundpflege und Betreuungsleistungen sowie hauswirtschaftliche Leistungen, Schulungen für pflegende Angehörige sowie Beratungseinsätze nach § 37 anzubieten. Gerne würde ich auf die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V (Behandlungspflege) verzichten. Ich würde gerne den Fokus auf die psychosoziale Betreuung zur Vermeidung von Isolation legen. Ist es möglich für dieses Leistungsangebot einen Versorgungsvertrag zu schließen oder besteht die Pflegekasse darauf, dass die Behandlungspflege angeboten werden muss?