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Online-Kurse im Bereich Pflege anbieten: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

In welchem Rahmen ist es erlaubt, Online-Kurse im Bereich Pflege/häusliche Pflege anzubieten? Bräuchte ich dafür eine spezielle Ausbildung?

Antwort

Grundsätzlich darf jede(r) Online-Kurse anbieten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Sie keine irreführende Werbung/Information bezüglich Ihrer eigenen Qualifikation sowie der Anwendbarkeit der vermittelten Inhalte verbreiten dürfen.

Es darf also z.B. NICHT der Eindruck entstehen, Sie wären eine Pflegefachkraft, wenn dies gar nicht der Fall ist.

Auch darf NICHT der Eindruck entstehen, dass durch die Buchung der Kurse eine Qualifikation erreicht werden kann, welche nicht erreichbar ist, zumal gerade im pflegerischen Bereich eine rein theoretische Fortbildung durch Online-Kurse nur eingeschränkte Inhalte vermitteln kann.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2019

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