Frage
Ich möchte meine Heilpraktikerpraxis (wieder) aufbauen - bin also freiberuflich tätig. Für die Übergangs- bzw. Aufbauzeit möchte ich Haushalts- und Altenbetreuungsdienste anbieten - auf Rechnungsbasis, wie ich das aus meinem Hauptberuf kenne. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist vorhanden, ebenso eine Unfallversicherung und private Krankenversicherung. Liegt eine Scheinselbständigkeit vor, weil ich z.B. mit den betreffenden Personen zeitliche Absprachen treffen muss o.ä.? Spricht sonst etwas dagegen, was ich nicht bedacht habe?