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Haushalts- und Altenbetreuungsdienste anbieten?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte meine Heilpraktikerpraxis (wieder) aufbauen - bin also freiberuflich tätig. Für die Übergangs- bzw. Aufbauzeit möchte ich Haushalts- und Altenbetreuungsdienste anbieten - auf Rechnungsbasis, wie ich das aus meinem Hauptberuf kenne. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist vorhanden, ebenso eine Unfallversicherung und private Krankenversicherung. Liegt eine Scheinselbständigkeit vor, weil ich z.B. mit den betreffenden Personen zeitliche Absprachen treffen muss o.ä.? Spricht sonst etwas dagegen, was ich nicht bedacht habe?

Antwort

Die Leistungen werden als gewerblich eingestuft, da Sie dort nicht als Heilpraktiker arbeiten werden.

Je nach Einstufung des Betroffenen, können die Betreuungsleistungen auch von den Pflegekassen erstattet werden. Die Voraussetzungen können Sie hier einsehen: http://www.niedrigschwellige-betreuungsangebote-nds.de/index.cfm?uuid=594F78F0C2975CC8A0743C0FFBE3DACD

Die Ansprechpartner der Pflegekassen entnehmen Sie hier: http://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/pflege/ansprechpartner/index.html

Eine Scheinselbstständigkeit liegt nach Ihrer Beschreibung nicht vor: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/02_Start_ins_Berufsleben/03_Existenzgruender/05_woran_sie_echte_selbststaendigkeit_erkennen/woran_sie_echte_selbststaendigkeit_erkennen_node.html

Quelle: Christine Donner
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Februar 2018

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