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Geronto-psychiatrische Tagesstätte gründen: erste Schritte?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin ausgebildete Ergotherapeutin mit einem Jahr Berufserfahrung und möchte eine geronto-psychiatrische Tagesstätte gründen. Wie soll ich vorgehen?

Antwort

Gerne sende ich Ihnen folgend eine Übersicht der gesetzlichen Vorgaben und weiteren Voraussetzungen zur Gründung einer Tagespflegeeinrichtung im gerontopsychiatrischen Bereich.

Tagespflegeeinrichtungen unterliegen den Vorgaben des SGB XI. Ab § 71 finden Sie die entsprechenden Gesetze: www.sozialgesetzbuch-sgb.de

In § 71 Absatz 3 der Vorgaben des SGB XI sind die fachlichen Voraussetzungen und notwendigen Erfahrungszeiten der fachlichen Leitung einer solchen Einrichtung ausgeführt. Zudem ist als Voraussetzung zur Anerkennung als fachliche Leitung eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl von 460 Stunden nachzuweisen.

§ 72 regelt die Zulassung durch einen entsprechenden Versorgungsvertrag: www.sozialgesetzbuch-sgb.de

Informationen und Ansprechpartner für die Zulassung finden Sie unter www.vdek.com

Hier finden Sie beispielhaft eine Vorlage für einen Versorgungsvertrag zur Tagespflege: www.vdek.com

Um einen entsprechenden Vertrag abzuschließen, können Sie sich an die Zulassungsstellen der Krankenkassenverbände wenden.

Desweiteren ist eine Anmeldung beim Gesundheitsamt, Finanzamt, der Berufsgenossenschaft und eine Haftpflichtversicherung notwendig.

Quelle: Christine Donner
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Oktober 2016

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