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Generationenübergreifende Betreuung anbieten: Voraussetzungen?

Frage

Ich möchte eine generationenübergreifende Betreuung eröffnen, d.h. Senioren und Kinder über den Tag betreuen. Ich bin momentan in der Ausbildung zum Altenpfleger und habe zusätzlich die Weiterbildung als Betreuungskraft nach § 87b und bin staatlich anerkannte Kinderpflegerin. Was benötige ich, um so eine Betreuung anzubieten? Abgesehen vom nötigen Personal. Benötige ich die PDL-Ausbildung?

Antwort

Ob eine Pflegedienstleitung notwendig ist, kommt darauf an, ob Sie neben den Betreuungsleistungen auch pflegerische Leistungen bieten möchten.

Teilstationäre Pflege wird länderspezifisch geregelt, die Rahmenverträge dazu können Sie hier einsehen: http://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/pflege/stationaer/teilstationaer/index.html

Für weitere regionale Informationen wählen Sie das Sie zunächst das betreffende Bundesland und dann den Reiter „Pflege“. So erhalten Sie direkt die Namen und Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Mai 2018

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