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Betreuungsdienst und Pflegeberatung: Gründungskonzept? Finanzierung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte einen Betreuungsdienst (niedrigschwelliger Entlastungsbeitrag) + Pflegeberatung anbieten. Die Leitungsanforderungen erfülle ich. Wie könnte ein Gründungskonzept aussehen, was ist zu beachten und wie läuft die Finanzierung?

Antwort

Gründungskonzepte sind stets individuell auf den Gründer, den Standort, und die Zielsetzung der Gründung abzustellen. Benötigen Sie hierbei Unterstützung, wenden Sie sich an Unternehmensberater, die in diesem Bereich über Beratungskompetenz verfügen.

Grundsätzliche und umfangreiche Informationen zur Businessplanerstellung erhalten Sie hier.
Informationen zur Beratungsförderung erhalten Sie hier.
Finanzierungsinformationen indes hier.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
November 2018

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