Betreuung nach § 53c SGB XI: Anmeldung?
Frage
Wie kann ich ein Gewerbe nach § 53c SGB XI anmelden? Ich stoße permanent auf widersprüchliche Informationen. Ich bin diplomierter Sozialpädagoge mit zahlreichen Ausbildungen in unterschiedlichsten Gesundheitsbereichen. Als Trainier, Dozent etc. benötigte ich keine Gewerbeanmeldung, weil das alles unter freiberuflich subsumiert wurde. Im Bereich Betreuung nach § 53c SGB XI ist das offensichtlich anders?!?!
Antwort
Bei der Frage um die Freiberuflichkeit oder einem Gewerbe und damit der Besteuerung von Tätigkeiten, ist immer auf die Tätigkeit selbst abzustellen. Dass Sie Sozialpädagoge sind, spielt bei der Ausführung der Tätigkeit als Betreuungskraft keine Rolle. In Ihrer Rolle als Sozialpädagoge gehören Sie, wie Sie selbst schon geschrieben haben, eindeutig zu den Freien Berufen. Als Betreuungskraft ist das nicht der Fall, so dass die Ausführung dieser Tätigkeit gewerblich ist. Melden Sie sich hier einfach beim örtlichen Gewerbe/Ordnungsamt.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2019
Tipps der Redaktion:
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr