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Antrag auf niederschwellige Leistungen wo stellen?

Frage

Wo soll man einen Antrag auf Anerkennung nach §45b (niederschwellige Leistungen) stellen? Mit welchen Unterlagen?

Antwort

Zuständige Behörden sind ab dem 1. Januar 2017 die Kreise und kreisfreien Städte.

Dies wird geregelt in der zugrundliegenden „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO)“: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=16027&menu=1&sg=0&keyword=AnF%F6VO

Wenden Sie sich daher an Ihre Kreis- oder (bei einer kreisfreien Stadt) Stadtverwaltung.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Februar 2018

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