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Ambulanter Pflegedienst: freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?

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Frage

Ich möchte einen ambulanten Pflegedienst eröffnen. Ich bin von Beruf Krankenschwester und habe die Qualifikation zur Pflegedienstleiterin. Ich habe die Rechtsform Einzelunternehmer gewählt. Muss ich jetzt ein Gewerbe anmelden oder gelte ich als Freiberufler?

Antwort

Sie müssen kein Gewerbe anmelden.
Der ambulante Pflegedienst als Einzelunternehmen ist eine „selbständige“ (d.h. freiberufliche) Tätigkeit.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Mitglied der Steuerberaterkammer München
Februar 2019

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