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Ambulanten Pflegedienst gründen: erforderliche Berufspraxis?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wie viel Berufspraxis (konkret) brauche ich für die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes, wenn ich mit 48 Jahren eine Ausbildung zur Altenpflegerin machen will? Zwei Jahre erscheint mir in meinem Alter recht viel - wer weiß, wie die Chancen einer Selbständigkeit in dieser Branche in fünf Jahren sind. Die Mühen einer weiteren Ausbildung würde ich dann nicht auf mich nehmen.

Antwort

Sie selbst müssen nicht zwingend die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, wenn Sie einen Ambulanten Pflegedienst gründen möchten. Sie können die Anforderungen auch über entsprechendes Personal erfüllen (lassen).

Von der verantwortlichen Pflegefachkraft (PDL) sowie deren Vertretung werden zwei Jahre berufspraktische Erfahrungen innerhalb der vergangenen acht Jahre gefordert. Die PDL selbst muss zudem über eine anerkannte Weiterbildung über 460 Std. verfügen.

Sämtliche aktuellen Voraussetzungen für die Zulassung als Ambulanter Pflegedienst in Niedersachsen ersehen Sie folgend: http://www.aok-gesundheitspartner.de/imperia/md/gpp/nds/pflege/ambulant/seb_ambulant_12_2015.doc

Ihre Ansprechpartner bei den Pflegekassen ersehen Sie hier: http://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/pflege/ansprechpartner/index.html

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
März 2018

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