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Alltagsbegleiterin: Abrechnung mit Pflegekasse?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Pflegehelferin mit Behandlungsschein LG1/LG2 von Beruf. Ich arbeite seit drei Jahren als Pflegehelferin. Davor habe ich als Betreuerin gearbeitet. Ich möchte mich gerne als Alltagsbegleiterin selbständig machen. Daher brauche ich Informationen über die Voraussetzungen, ob ich mit der Pflegekasse abrechnen kann, wie ich an Aufträge komme und welche Form einer Firma ich wählen muss.

Antwort

Auf der folgenden Seite werden Ihre beiden ersten Fragen ausführlich beantwortet: www.pflege-durch-angehoerige.de

Sie können auch direkt mit den zuständigen Ansprechpartnern der Pflegekasse Kontakt aufnehmen: www.aok-gesundheitspartner.de
Wählen Sie dazu das Gebiet Ihres Wohnsitzes (Westfalen-Lippe oder Nordrhein), klicken Sie danach auf den Reiter „Pflege“ in der linken Menüleiste und sodann auf Ansprechpartner.

Da Alltagsbegleiter zumeist nur alleine ohne Angestellte tätig sind, wird in den häufigsten Fällen ein Einzelunternehmen gegründet. Jedes Jahr kann im Übrigen die Entscheidung für die Rechtsform eines Betriebes neu gewählt werden.

Quelle: Christine Donner
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Januar 2017

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