Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich gerne beruflich verändern und habe daher Kontakt zu einem Anbieter, der eine Anerkennung zur Unterstützung im Alltag (nach § 45a ff. SGB XI), hat.
Wir würden in dieser Firma gerne den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI und Pflegekurse, Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI anbieten.
Ich bin ausgebildete Krankenschwester mit einer Zusatzqualifikation (Pflegeberater nach §7a SGB XI) und seit 1995 in der ambulanten Pflege tätig. Die Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI führe ich seit 2011 durch, leite seit 2015 eine Beratungsstelle über Fragen in der Pflege und habe schon mehrere Pflegekurse geleitet.
Falls diese Tätigkeit in dem oben beschrieben Arbeitsumfeld möglich sein sollte, bitte ich Sie, mir das Anerkennungsverfahren zu beschreiben, bzw. an welche Stelle ich mich dazu wenden kann.