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Freie Berufe: Sucht- und Sozialberatung freiberuflich?

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Frage

Guten Tag, ich habe eine Ausbildung zum Suchtberater vor einigen Jahren absolviert und arbeite hier ehrenamtlich. Diese Arbeit macht mir sehr viel Freude.

Nun habe ich mich noch auf privater Initiative zur Ausbildung zum Sozialberater entschieden. Die Ausbildungsinhalte sind sehr interessant und stellen eine Bereicherung zu meiner Beratungstätigkeit dar.

Hauptamtlich arbeite ich als Dokumentationsassistentin. Ich trage mich mit dem Gedanken, nebenberuflich die Sucht- und Sozialberatung anzubieten. Einen Hochschulabschluss habe ich allerdings nicht. Wäre das möglich und wie würde das vonstatten gehen?

Antwort

Sucht- und Sozialberatung kann freiberuflich sein, sofern diese Tätigkeit zu psychologischen, pädagogischen, sozialpädagogischen, medizinischen, juristischen und theologischen Berufsbildern zählt auf der Grundlage einschlägiger Hochschulausbildungen (Ausnahme: Heilpraktiker für Psychotherapie). Sie müssen folglich davon ausgehen, gewerblich tätig zu sein.

Diese Feststellung gilt ungeachtet der Tatsache, dass nach vorliegenden Erfahrungen zahlreiche Beraterinnen und Berater im sozialen Bereich bei den Finanzämtern als Freiberufler geführt werden, in Unkenntnis der gewerberechtlichen Beschränkungen und ohne nähere Prüfung durch die Behörde.

Eine besondere Erlaubnis zur Ausübung der genannten Tätigkeiten benötigen Sie nicht, sofern Sie nicht heilberuflich tätig werden.

Quelle:
Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung

Stand:
Juli 2021

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