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Zahnärztin: Tattoo-Entfernung anbieten?

Frage

Ich bin Zahnärztin und überlege, meine selbständige Tätigkeit in meiner Praxis zu reduzieren und evtl. eine Tattoo-Entfernung mittels Laser anzubieten. Darf ich das als approbierte Zahnärztin? Falls ja, welche Zusatzfortbildung benötige ich?

Antwort

Am 31.12.2020 tritt die Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) in Kraft, die u.a. das Entfernen von Tätowierungen unter den Arztvorbehalt stellt. Spezifische Anwendungen dürfen daher nur noch von approbierten Ärzten/innen mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung durchgeführt werden. Die Verordnung sieht dabei keine Beschränkung auf bestimmte Facharztrichtungen vor. Für weitere Informationen erlaube ich mir, auf den Inhalt der NiSV sowie auf die Internetpräsenz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu verweisen.

Darüber hinaus empfehle ich Ihnen, sich mit der zuständigen Ärztekammer in Verbindung zu setzen und die berufsrechtliche Seite zu klären. Zudem sollten Sie die steuerlichen Aspekte mit einem/r Steuerberater/in besprechen.

Quelle: Chanell Eidmüller, Mag. rerum publicarum
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
www.ifb.uni-erlangen.de
November 2019

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