Frage
Ich bin seit einigen Jahren als Yogalehrer tätig. Da meine Klienten immer wieder mit gesundheitlichen Fragen an mich herantreten und ich sie dann weiter verweisen muss an einen Arzt oder Physiotherapeuten, will ich den Heilpraktiker machen. Damit gewinne ich für mich mehr Sicherheit im Umgang mit meinen Yogaschülern und kann auch zu den gesundheitlichen Aspekten beraten. Kann ich in den gleichen Räumlichkeiten Yoga & HP-Leistungen anbieten? Stimmt es, dass Heilpraktiker nicht werben dürfen, weder für sich noch für Produkte? Darf ich dann mein Yoga-Angebot, meine ayurvedischen Kochkurse etc. nicht mehr bewerben? Darf ich dann keine Produkte mehr empfehlen (ich habe eine Kooperation mit einer Bekleidungsmarke und mit ätherischen Ölen)? Stimmt es, dass ich als HP meine Preise bspw. für Einzelstunden nicht mehr frei wählen kann? Man sei als HP an die Gebührenordnung gebunden. Aber gilt das auch für die Yoga-Angebote?