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Yogalehrer: Probleme bei Ausbildung zum Heilpraktiker?

Frage

Ich bin seit einigen Jahren als Yogalehrer tätig. Da meine Klienten immer wieder mit gesundheitlichen Fragen an mich herantreten und ich sie dann weiter verweisen muss an einen Arzt oder Physiotherapeuten, will ich den Heilpraktiker machen. Damit gewinne ich für mich mehr Sicherheit im Umgang mit meinen Yogaschülern und kann auch zu den gesundheitlichen Aspekten beraten. Kann ich in den gleichen Räumlichkeiten Yoga & HP-Leistungen anbieten? Stimmt es, dass Heilpraktiker nicht werben dürfen, weder für sich noch für Produkte? Darf ich dann mein Yoga-Angebot, meine ayurvedischen Kochkurse etc. nicht mehr bewerben? Darf ich dann keine Produkte mehr empfehlen (ich habe eine Kooperation mit einer Bekleidungsmarke und mit ätherischen Ölen)? Stimmt es, dass ich als HP meine Preise bspw. für Einzelstunden nicht mehr frei wählen kann? Man sei als HP an die Gebührenordnung gebunden. Aber gilt das auch für die Yoga-Angebote?

Antwort

Ihre Frage: „Kann ich in den gleichen Räumlichkeiten Yoga & HP-Leistungen anbieten?“
Ja, solange das nicht gleichzeitig geschieht, ist die Ausübung in denselben Räumlichkeiten möglich.

Ihre Frage: „Stimmt es, dass Heilpraktiker nicht werben dürfen, weder für sich noch für Produkte?“ (Die folgende Antwort, umfasst auch Ihre weiteren Fragen in diesem Zusammenhang)
Nein, das ist nicht der Fall. Im Gesundheitsbereich ist es allerdings stets ratsam informativ und nicht plakativ zu werben und die gesetzlichen Regeln des Heilmittelwerbegesetzes, sowie das des unlauteren Wettbewerbes zu kennen, die den gesetzlichen Rahmen der Werbemöglichkeiten bilden. Bei Werbung für Produkte oder Leistungen als Heilpraktiker, von denen Sie selbst wiederum profitieren, ist besondere Achtsamkeit geboten.

Eine Gebührenordnung für Heipraktikerinnen und Heilpraktiker existiert nicht.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.


Stand:
Januar 2021

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