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Wellnessmassage in Logopädiepraxis anbieten?

Frage

Derzeit arbeite ich selbständig als Körpertherapeutin und Wellnessmasseurin in einer Gemeinschaftspraxis mit drei Heilpraktikerinnen. Demnächst soll aus dieser Praxis eine Logopädie-Gemeinschaftspraxis mit drei Logopädinnen werden. Kann ich als Untermieterin eines eigenen Raumes und nur auf „Privatabrechnung“ in dieser Praxis bleiben und bekommen die Logopädinnen eine Zulassung für Ihre Praxis?

Antwort

Die Zulassungsvoraussetzungen erlauben seit Dezember 2018 die Abgabe von weiteren Leistungen. Es heißt dort dazu:
„Die Praxis muss öffentlich zugänglich, von privaten Bereichen räumlich getrennt und auf die Abgabe von therapeutischen Leistungen aus den verschiedenen Tätigkeitsfeldern im Bereich der jeweiligen Heilmitteldisziplin (z.B. Prävention, Therapie, Rehabilitation) ausgerichtet sein. Die Praxisräume sollen zusammenhängend sein. Sofern während der Öffnungszeiten in der Praxis oder angrenzend an die Praxis weitere Leistungen außerhalb der Heilmitteldisziplin angeboten werden, muss neben einer ungestörten Heilmittelabgabe gewährleistet sein, dass der Patient die für diese Leistungen separat vorzuhaltenden Räume oder Bereiche nicht betreten muss. Wartebereich und Toiletten können gemeinsam genutzt werden. Die Patientendokumentation ist für die Heilmittelabgabe separat vorzuhalten.“
Siehe Absatz 8.2.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2019

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