Antwort
Es gibt zwei Kataloge der Freien Berufe: im Einkommensteuer- und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz. Diese Kataloge umfassen herkömmliche Heilberufe oder auch gesundheitstherapeutische Berufe (Gesundheitsfachberufe). In Ihrem Fall wäre lediglich die Ähnlichkeit mit einem dieser Katalogberufe möglich. Dies scheidet aber schon deshalb aus, weil der Zugang zum Beruf der Wellnessmasseurin (Klangschalenmassage) und therapeutischen Beraterin gesetzlich nicht geregelt ist, es also keiner staatlich anerkannten Ausbildungen und Prüfungen bedarf. Katalogberufe und diesen ähnliche Berufe scheiden also aus. Einen anderen Zugang zu den Freien Berufe sehe ich hier nicht. Hinzu kommt die Rechtsprechung für Fotomodelle, die demnach keine künstlerische Tätigkeit ausüben. Ausnahmen gibt es bei Künstlerinnen, die nebenberuflich als Models arbeiten.
Sie sollten also ein Gewerbe anmelden. Dazu sagt das Gesetz auch: Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.
Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Geschäftsführer
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
September 2015
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