Antwort
In Deutschland dürfen Ultraschalluntersuchungen ausschließlich von Ärzten erbracht werden. Sämtliche Anforderungen in diesem Bereich entnehmen Sie hier: http://www.kbv.de/media/sp/Ultraschallvereinbarung.pdf
Eine Delegation dieser ärztlichen Tätigkeit ist bislang nicht möglich.
Ein Konzept auf Franchisebasis hat gerade zum Ziel die, für das Betreiben der Unternehmung erforderlichen Materialien - so auch Formulare und Unterlagen - zur Verfügung zu stellen.
Jede selbstständige gewerbliche Tätigkeit ist beim Finanzamt unter Nennung der Gesellschaftsform sowie bei der Gemeinde anzumelden.
Das Formular zur steuerlichen Erfassung finden Sie hier: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do
ganz konkret: https://www.formulare-bfinv.de/printout/034251.pdf
Das Formular der Gewerbeanmeldung erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde an der das Unternehmen ansässig sein soll. Diese Anmeldung in aller Regel kostenpflichtig.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Februar 2018
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