Antwort
Bitte beachten Sie, dass von Seiten des IFB eine Einschätzung anhand der bekannten Rechtsprechung und analogen Anwendung gegeben wird.
Ob das jeweilige Finanzamt bzw. Gewerbeamt sich an der jeweiligen Rechtsprechung orientiert und entsprechend entscheidet, ist einzelfallabhängig. Die Finanzämter/Gewerbeämter können nicht nur gemeindebezogen, sondern auch im Verhältnis zueinander unterschiedliche Entscheidungen treffen, d.h. eine Tätigkeit kann sowohl einkommensteuerlich freiberuflich als auch gewerblich sein.
Auf Ihre Frage gibt es eine klare Antwort:
Maßgeblich ist die Entscheidung des zuständigen Finanzamts bzw. Gewerbeamts. Idealerweise lassen Sie sich die Auskunft Ihres Finanzamts bzw. Gewerbeamts schriftlich bestätigen. Dann haben Sie auch für später - sollte es tatsächlich Schwierigkeiten geben - einen Beweis und Ihnen kann nicht vorgeworfen werden, Sie hätten Ihr Vorhaben (bewusst) falsch angemeldet.
Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
April 2016
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