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Tierphysiotherapeut: Gewerbetreibende oder Freiberufler?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe Ihre Antwort auf die Frage, ob Tierphysiotherapeuten Gewerbetreibende oder Freiberufler sind, gelesen. Nun hatte ich mich aber sowohl bei meinem Gewerbeamt als auch beim Finanzamt erkundigt und habe einhellig die Antwort bekommen, man würde als Tierphysiotherapeut unter §18 EStGb fallen und ich müsse KEIN Gewerbe anmelden, es sei denn, ich würde auch etwas verkaufen, dann wäre es ein Gewerbe! Was ist denn nun richtig?

Antwort

Bitte beachten Sie, dass von Seiten des IFB eine Einschätzung anhand der bekannten Rechtsprechung und analogen Anwendung gegeben wird.

Ob das jeweilige Finanzamt bzw. Gewerbeamt sich an der jeweiligen Rechtsprechung orientiert und entsprechend entscheidet, ist einzelfallabhängig. Die Finanzämter/Gewerbeämter können nicht nur gemeindebezogen, sondern auch im Verhältnis zueinander unterschiedliche Entscheidungen treffen, d.h. eine Tätigkeit kann sowohl einkommensteuerlich freiberuflich als auch gewerblich sein.

Auf Ihre Frage gibt es eine klare Antwort:
Maßgeblich ist die Entscheidung des zuständigen Finanzamts bzw. Gewerbeamts. Idealerweise lassen Sie sich die Auskunft Ihres Finanzamts bzw. Gewerbeamts schriftlich bestätigen. Dann haben Sie auch für später - sollte es tatsächlich Schwierigkeiten geben - einen Beweis und Ihnen kann nicht vorgeworfen werden, Sie hätten Ihr Vorhaben (bewusst) falsch angemeldet.

Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
April 2016

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