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Therapeutischen Reiten: Gewerbe anmelden?

Frage

Ich arbeite als Gesundheits-Krankenpflegerin und besitze den "Berittführer". Darf ich da das therapeutische Reiten anbieten? Und muss man ein Nebengewerbe anmelden oder ist dies freiberuflich?

Antwort

Der Begriff therapeutisches Reiten ist nicht geschützt. Da Sie jedoch keinen therapeutischen Beruf ausüben, ist eine Verwendung aus Marketinggründen nicht ratsam.

Das wiederum bedingt auch zum Teil die Zuordnung zur Gewerblichkeit der Tätigkeit.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
November 2013

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